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Platzordnung der P´dorf OFI Beachvolleyball-Arena
Beschlossen in der Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Perchtoldsdorf am 26. Juni 2013, TOP 20
§1 Anerkennung der Platzordnung
Mit dem Betreten des Platzes wird die Platzordnung zur Kenntnis genommen und akzeptiert (anerkannt).
§2 Nutzungsberechtigung:
(1) Die Beachvolleyballanlage ist Eigentum der Marktgemeinde Perchtoldsdorf. Spielberechtigt sind ausschließlich jene Personen, die das jeweilige Spielfeld reserviert und den dafür erforderlichen Tarif im Vorhinein bezahlt haben.
(2) Die gültigen Tarife sind der Tarifordnung der Marktgemeinde Perchtoldsdorf zu entnehmen.
(3) Bei Kontrollen durch Organe der Marktgemeinde Perchtoldsdorf ist der jeweilige Zahlungsbeleg und der Lichtbildausweis jener Person unaufgefordert vorzuweisen, die das Spielfeld gebucht und bezahlt hat.
(3) Werden nicht spielberechtigte Personen auf der Anlage angetroffen, wird ihnen ein Zweistunden - Tarif und zusätzlich eine Strafgebühr von € 20,- in Rechnung gestellt.
(6) Organe der Marktgemeinde Perchtoldsdorf haben das Recht, Personen, die gegen die Platzordnung verstoßen, die Spielberechtigung zu entziehen, Platzverbot zu erteilen und eventuelle Schäden auf deren Kosten beheben zu lassen.
§3 Ordnung und Sauberkeit
(1) Die Sandflächen sind nach Beendigung der Nutzung von den Nutzern mit den bereitgestellten Gerät(en) abzuziehen. Es ist unbedingt darauf zu achten eine waagerechte Fläche zu hinterlassen.
(2) Jeder Nutzer der Anlage ist verpflichtet, das Gelände ordentlich zu verlassen. Unrat und Müll sind in den vorhandenen Müllbehältern zu entsorgen.
(3) Vor der Nutzung der Garderobencontainer ist der an Körper und Kleidung haftende Sand zu entfernen.
(4) Die sanitären Anlagen befinden sich im Gebäude gegenüber des Beachvolleyballplatzes, diese sind sauber und ordentlich zu verlassen.
(5) Bei Zuwiderhandlungen, die eine weitere Nutzung einschränken oder ausschließen, können die zur Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes nötigen Kosten dem Verursacher auferlegt werden.
(6) Das Rauchen auf der Beachanlage ist verboten.
(7) Tiere sind auf der Beachanlage nicht gestattet.
(8) Das Sandeln ("Sandspielen") ist auf der Beachvolleyballanlage verboten. Eltern haften für ihre Kinder
§4 Betriebszeiten
(1) Die Betriebszeiten sind im allgemeinen April bis Oktober in der Zeit von 09:00 - 21:00 Uhr. Die Platzfreigabe/-sperrung wird durch die Marktgemeinde Perchtoldsdorf, Abteilung Freizeit und Sport, erteilt.
(2) Außerhalb der Betriebszeiten ist das Betreten der Beachvolleyballanlage verboten.
(3) Die Marktgemeinde Perchtoldsdorf, Abteilung Freizeit und Sport, hat das Recht, je nach Witterung eine Platzsperre wegen Unbespielbarkeit, zu verhängen. Bereits gebuchte und bezahlte Spielberechtigungen werden gutgeschrieben.
§5 Anordnungsbefugnis
Den Anordnungen und Weisungen der Organe der Marktgemeinde Perchtoldsdorf sind umgehend und ohne Ausnahme Folge zu leisten.
§6 Zuwiderhandlungen
(1) Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Ordnung verstoßen, können von der Marktgemeinde Perchtoldsdorf vom Besuch der Beachvolleyballanlage bzw. von Veranstaltung ausgeschlossen oder aus der Anlage verwiesen werden.
(2) Je nach Schwere des Verstoßes können Zuwiderhandelnde auf Zeit oder auf Dauer von der Benutzung oder dem Besuch der Anlage ausgeschlossen werden.
(3) Unberührt bleiben straf- und haftungsrechtliche Vorschriften.
§7 außerordentliche Haftungsbestimmungen
(1) Die Marktgemeinde Perchtoldsdorf übernimmt keine Haftung für:
1. In Verlust geratene Gegenstände
2. Sachbeschädigung durch Dritte
3. Schäden, Unfällen und Verletzungen infolge des Spielbetriebes oder bei Veranstaltungen durch Eigen- oder Fremdverschulden
(2) Der Benutzer haftet gegenüber der Marktgemeinde Perchtoldsdorf und Dritten für verursachte Beschädigung, mutwillige Sachbeschädigung, vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung Dritter.
(3) Jeder Benutzer ist für seine Person selbst haftbar.
§8 Schlussbestimmungen
Änderungen dieser Ordnung bedürfen der Schriftform und des Beschlusses des Gemeinderats der Marktgemeinde Perchtoldsdorf.
Die Platzordnung tritt am 28. Juni 2013 in Kraft.
Die Bürgermeisterin